Beitragsordnung

Vorstandsbeschluss vom 10.08.2004 , bestätigt auf der Mitgliederversammlung am 17.03.2005 und Vorstandsbeschluss vom 15.02.2007, bestätigt auf der Mitgliederversammlung am 06.03.2007 und Vorstandsbeschluss vom 04.12.2007, bestätigt auf der Mitgliederversammlung am 13.02.2008, bestätigt auf der Mitgliederversammlung am 06.03.2013 und Vorstandsbeschluss vom 10.01.2013

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, mit dessen Hilfe der Verein u.a. folgende Leistungen absichert:

Der Vereinsbeitrag ist als Jahresbeitrag bis 31.03. des Kalenderjahres zu entrichten. Vorliegen eines Lastschrift-Mandates erfolgt die Abbuchung mittels SEPA-Basis- Lastschriftverfahren jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres. Das Lastschriftmandat wird durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE 18 ZZZ 00000516364 sowie einer je Mitglied eindeutigen Mandatsreferenz gekennzeichnet.

Bei Eintritt im Jahresverlauf ist der Beitrag ab dem Aufnahmequartal zu entrichten, d.h. es werden folgende anteilige Beiträge erhoben:

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (AK 11) erfolgt eine halbjährliche Beitragserhebung. Sofern bis zum 30.06. des Kalenderjahres keine schriftliche Kündigung vorliegt, wird der 2. Halbjahrsbetrag bis zum 30.07. erhoben.

Die Zahlungsverpflichtungen sind über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu realisieren. Hierzu ist der entsprechende Teil des Aufnahmeantrages auszufüllen.
Erfolgt durch Verschulden des Vereinsmitgliedes ein Widerruf der Abbuchung, ist durch das Mitglied zusätzlich zum fälligen Vereinsbeitrag die entsprechende Bankgebühr zu bezahlen.

Barzahlung oder Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch Vorstandsbeschluss bestätigt werden.

Überweisungen erfolgen auf das Konto des Vereins:

Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
BLZ: 800 537 62
Kto.-Nr. : 388 093 245
IBAN: DE60 8005 3762 0388 0932 45
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21HAL

Für die bei der Neuaufnahme von Mitgliedern und im Rahmen der Beitragskassierung entstehenden Unkosten erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und ist mit der Abgabe des Aufnahmeantrages zu entrichten.

Die Aufnahmegebühr wird erlassen, wenn das neue Mitglied dem Verein ein SEPA- Lastschrift-Mandat erteilt.

Nachstehende differenzierte Mitgliedsbeiträge sind Bestandteil dieser Beitragsordnung:

Mitgliedsbeiträge

In sozialen Härtefällen kann bis 31.01. eine Beitragsermäßigung für das laufende Jahr beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

Bestandsschutz: Langjährige Mitglieder des Vereins, die bereits vor 2003 eine Beitragsermäßigung gem. Punkt 3 – Fassung vom 01.01.2002 erhalten haben, genießen Bestandsschutz.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Sie wird zum Ende des laufenden Jahres wirksam.

Die Beitragsordnung finden Sie hier auch noch einmal als Download.

Laden Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunter.